Ein fairer Finanzausgleich
„Der Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen ist das Kernstück der Partnerschaft zwischen Land, Landkreisen und Gemeinden. Das geltende Gesetz von schwarz-rot erfüllt diese Forderung nicht. Wir wollen, dass die Kommunen in Sachsen-Anhalt zukünftig die Gelder nicht mehr nach einer Quote, also einfach als einen Anteil der Steuereinnahmen des Landes erhalten sollen, sondern entsprechend ihrer Aufgaben finanziert werden.“
Die FDP-Fraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf für den kommunalen Finanzausgleich erarbeitet, der folgende Forderungen erfüllt:
- Transparente Erhebung des Finanzbedarfs für die drei kommunalen Gruppen:
- Landkreise
- Kreisfreie Städte
- Kreisangehörige Gemeinden
- Verteilung der Gelder auf die kommunalen Gruppen entsprechend des Bedarfs
- Aufgabenbezogene Zuweisungen an eine Gruppe dürfen sich nicht nachteilig auf den ermittelten Bedarf der anderen Gruppen auswirken.
- Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung auch für die Finanzierung freiwilliger Leistungen
- Sicherung einer Investitionspauschale in einem vernünftigen Verhältnis zu den von Bund, Land und EU zur Verfügung gestellten Programmgeldern

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