A14 ZÜGIG REALISIEREN – Verbandsklagerecht einschränken
Gute Verkehrspolitik bildet eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Günstige Verkehrsanbindungen stärken den Wirtschaftsstandort und begünstigen Ansiedlungen von Unternehmen. Für Sachsen-Anhalt stehen drei große Straßenverkehrsprojekte mit überregionaler Bedeutung im Vordergrund – die Nordverlängerung der A 14, die Westumfahrung Halle (A 143) und die Verlängerung der B 6n in Richtung A 9. Die FDP hält diese Vorhaben für zentral und fordert, sie entschieden voranzubringen und zügig abzuschließen.
Leider lässt sich jedoch in Deutschland eine Tendenz zu immer längeren Zeiträumen bis zur endgültigen Realisierung großer Verkehrsinfrastrukturvorhaben feststellen. Eine Hauptursache hierfür liegt im ausgeuferten Planungs- und Genehmigungsrecht. Folglich hat die FDP bereits im Bundestagswahlprogramm 2009 eine Vereinfachung gefordert, weil von den bestehenden Regelungen nur Umwelt- und Rechtsexperten profitieren. Auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP wird eine Vereinfachung des Planungsrechtes angestrebt. Nicht nur die Menschen in der Altmark warten schon lange auf den Autobahnanschluß. Die A 14-Nordverlängerung kann jedoch als anschauliches Beispiel dafür dienen, warum die Menschen dort wahrscheinlich auch noch viele weitere Jahre werden warten müssen. Anders als der fachorientierte Naturschutzbund (NABU) hat sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einer Mitarbeit im Vorfeld der Planung verweigert. Jetzt will der BUND gegen jeden einzelnen Planungsabschnitt auf dem Klageweg gerichtlich vorgehen. Hier wird das Verbandsklagerecht missbräuchlich angewendet, um aus ideologisch motivierten Gründen den Baufortschritt zu torpedieren und das Projekt letztlich in Gänze zu verhindern. Niemand kann deshalb sagen, wann die Autobahn letztlich fertig sein wird. Grundsätzlich gilt in einer Demokratie: Die Umsetzung zentraler Verkehrsprojekte darf nicht gegen den Willen der Bevölkerung erfolgen. Die unmittelbar Betroffenen vor Ort sind einzubeziehen, und es müssen einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Im Falle der A 14-Nordverlängerung wird jedoch das Verbandsklagerecht missbraucht, mit der Folge eines enormen volkswirtschaftlichen Schadens. Deshalb fordert die FDP, das Verbandsklagerecht dahingehend einzugrenzen, dass die Naturschutzverbände ihre konkrete Betroffenheit nachweisen müssen. Zudem werden weitere Beschleunigungen im Planungsrecht gefordert, wie eine Vereinfachung des Raumordnungsverfahrens und eine Entbürokratisierung der Bürgerbeteiligungen.

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